Umfassende Gefahrgutkontrolle am Wasen: Polizei und Behörden ziehen Bilanz in Stuttgart
Heute, am 28. Oktober 2026, hat sich auf dem Parkplatz P10 am Wasen in Stuttgart einiges getan. Die Polizei hat dort zwischen 8:30 und 14:00 Uhr eine umfangreiche Kontrolle durchgeführt, die ganz im Zeichen der Sicherheit stand. Mit von der Partie waren nicht nur die Beamten des Polizeipräsidiums Stuttgart, sondern auch Kollegen aus Pforzheim, Aalen, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Ulm und Ravensburg. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart, das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie die DEKRA haben ebenfalls ihren Teil zum Einsatz beigetragen. Eine wahre Gemeinschaftsaktion, wenn man so will!
Insgesamt wurden 43 Fahrzeuge kontrolliert, und das Ergebnis war schon recht aufschlussreich. Acht gefahrgutspezifische Verstöße sowie 39 weitere Mängel wurden festgestellt. Unter den weiteren Verstößen waren mangelhafte Ladungssicherung und fehlerhafte Kennzeichnung. Neun Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt – ein klarer Hinweis darauf, dass die Behörden hier ganz genau hinschauen.
Gefahrgutkontrollen im Fokus
Die Kontrolle am Wasen erinnert an eine ähnliche Aktion, die bereits am 20. Mai 2026 stattfand. Damals waren Polizei und Zoll ebenfalls aktiv und legten ihren Fokus auf den Gefahrgutverkehr. Mehr als 20 Einsatzkräfte der Verkehrspolizei sowie weitere Kräfte aus den Polizeipräsidien Reutlingen, Aalen, Ludwigsburg und Karlsruhe waren daran beteiligt. In der Zeit von 9 bis 14 Uhr wurden 34 Fahrzeuge und Gespanne sowie 38 Personen kontrolliert. Auch hier gab es eine Reihe von Verstößen: 13 gegen die Ladungssicherung, 11 Fälle ohne erforderliche Fahrerkarte und zwei Fälle mit nicht ordnungsgemäß gesichertem Gefahrgut. Ein Fahrzeug musste sogar auf einem Autohof abgestellt werden, nachdem Gefahrgutbehälter wegen unsachgemäßer Ladungssicherung verformt waren. Ziemlich heikel, wenn man bedenkt, dass es hier um gefährliche Stoffe geht!
Die Polizei ließ es sich nicht nehmen, auch Verstöße gegen Sozialvorschriften und Arbeitszeitregelungen zu ahnden. Und der Zoll? Der ermittelt wegen mehrerer Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Ein klarer Fingerzeig, dass man in Stuttgart nicht nur auf die Straßenverhältnisse, sondern auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen achtet.
Regelungen für Gefahrguttransporte
Für Gefahrguttransporte auf der Straße gibt es strenge Vorschriften, die nicht nur für Sicherheit sorgen sollen, sondern auch die Umwelt schützen. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, stößt unweigerlich auf das ADR – das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es enthält umfassende Regelungen zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut. Änderungen werden regelmäßig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und Deutschland hat sich auch verpflichtet, internationale Vorschriften zu berücksichtigen. So bleiben die Vorschriften immer auf dem neuesten Stand – ein echter Balanceakt zwischen Sicherheit und Mobilität.
Zusätzlich gibt es die Gefahrgutkontrollverordnung, die den Behörden spezifische Befugnisse für Kontrollen auf der Straße und in Unternehmen einräumt. Diese Verordnung beinhaltet auch eine Prüfliste und eine nicht abschließende Liste möglicher Verstöße. Die Fassung von 2005 hat also nach wie vor Relevanz und wird regelmäßig aktualisiert. Sicherheit geht schließlich vor – und das ist bei Gefahrguttransporten besonders wichtig.
