Markenrechtsstreit zwischen Ritter Sport und Wacker: Wer gewinnt den Kampf um das „Monnemer Quadrat“?
Es ist ein spannender Streit, der derzeit zwischen der Alfred Ritter GmbH & Co. KG und der Mannheimer Wacker GmbH in der Luft liegt. Am Donnerstag um 13:30 Uhr wird das Oberlandesgericht Stuttgart seine Entscheidung in diesem Markenrechtsstreit verkünden. Im Fokus steht der quadratische Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“, dessen Form und Produkt laut Ritter Sport eine Verletzung ihrer Markenrechte darstellen. Das Unternehmen aus Waldenbuch sieht sich in seiner Identität bedroht und hat Wacker verklagt.
Bereits bei einer Verhandlung Mitte Oktober deutete das Gericht an, dass es der Klage von Ritter Sport wohl zustimmen könnte. Dies könnte ein schwerer Schlag für die Wacker-Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker sein, die sich mit aller Kraft gegen die Vorwürfe wehren. Um einer Klage und möglichen Schadenersatzforderungen zuvorzukommen, hatten sie den Haferriegel sogar zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den „Monnemer Klageriegel“ ersetzt. Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registriert und wird von Anwalt Andreas Schabenberger vertreten.
Die rechtliche Auseinandersetzung
Im Januar 2026 wies das Landgericht Stuttgart die Unterlassungsklage von Ritter Sport gegen Wacker ab. Das Gericht entschied, dass zwischen Tafelschokolade und Müsliriegeln, wie dem „MONNEMer QUADRAT“, keine ausreichende Ähnlichkeit bestehe und die Verbraucher die Produkte klar unterscheiden würden. Die Richter sahen auch keine Verwechslungsgefahr, da die Verpackungen unterschiedlich gestaltet sind. Die Wacker-Verpackung wirkte optisch eher rechteckig und war höher sowie dicker als die von Ritter Sport. Zudem waren die Verschlusslaschen breiter und das Zick-Zack-Muster auf der Verpackung war gröber gestaltet.
Ritter Sport berief sich auf die Verwechslungsgefahr und den Bekanntheitsschutz ihrer Marke. Man könnte denken, dass ein quadratisches Produkt sofort an Ritter Sport erinnert, aber das Gericht war anderer Meinung. Es gab auch keine Hinweise darauf, dass das „MONNEMer QUADRAT“ den Ruf von Ritter Sport unlauter ausnutzen würde. Die Richter fällten ein klares Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Die Anwälte von Ritter Sport haben bereits weitere rechtliche Schritte angekündigt, falls sie in dieser Auseinandersetzung unterliegen.
Markenrechtliche Grundlagen
Die Kernfrage in solchen Markenstreitigkeiten ist die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken. Das Deutsche Patent- und Markenamt sowie die EUIPO prüfen bei der Eintragung nur absolute Schutzhindernisse, nicht die älteren Rechte Dritter. Wenn eine ältere Marke existiert, können ihre Inhaber innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung Widerspruch einlegen. Selbst nach Ablauf dieser Frist bleibt eine Löschungsklage vor Zivilgerichten möglich. Die Bedeutung älterer Markenrechte ist in der Praxis nicht zu unterschätzen.
In diesem Fall haben wir es mit einer klassischen Auseinandersetzung um das Markenrecht zu tun, die nicht nur die betroffenen Unternehmen betrifft, sondern auch das Kaufverhalten der Verbraucher beeinflussen könnte. Die Unterschiede in der Gestaltung der Produkte und deren Wahrnehmung durch die Konsumenten sind entscheidend. Die Frage ist, ob Verbraucher tatsächlich glauben, dass die Produkte von einem und demselben Hersteller stammen, oder ob sie diese klar als unterschiedliche Snacks identifizieren können.
Das Markenrecht ist ein komplexes Terrain, in dem selbst kleinste Unterschiede über Sieg oder Niederlage entscheiden können. Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden dabei oft von Emotionen und der Leidenschaft für die eigene Marke begleitet. Wer wird am Ende als Sieger hervorgehen? Das bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Die Wellen in der Schokoladen- und Snackbranche werden auch weiterhin hoch schlagen.
