Heute ist der 27.02.2026 und die Vorbereitungen für die Schulanmeldung der neuen Fünftklässler in Neckartenzlingen laufen auf Hochtouren. Wenn Sie ein Kind haben, das im kommenden Schuljahr in die Realschule wechseln möchte, sollten Sie die folgenden Informationen gut im Hinterkopf behalten. Die Anmeldung ist ausschließlich persönlich im Sekretariat möglich. Die Anmeldetage sind von Montag, dem 09. März, bis Donnerstag, dem 12. März 2026, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Reihenfolge die Anmeldungen erfolgen; sie haben keinen Einfluss auf die Aufnahme des Kindes.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur an einer weiterführenden Schule erfolgen kann. Um die Anmeldung rechtlich wirksam zu machen, sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten erforderlich, es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Für die Anmeldung müssen zudem einige Unterlagen bereitgestellt werden, darunter die Grundschulempfehlung (Original: Blatt 1, Blatt 2, Blatt 3), der Impfausweis oder eine Bestätigung der Grundschule über den Masernnachweis, sowie die Geburtsurkunde oder der Kinderausweis. Die ausgefüllten Anmeldeunterlagen werden ab dem 26. Februar 2026 auf der Homepage der Realschule Neckartenzlingen verfügbar sein. Alle weiteren Informationen und das Infomaterial finden Sie auch auf der Webseite der Schule: www.realschule-neckartenzlingen.de. Für Rückfragen oder Beratungsgespräche steht das Sekretariat unter der Telefonnummer 07127 93298-0 oder per E-Mail an sekretariat@rs-neckartenzlingen.de zur Verfügung.
Wichtige Fristen und Informationen
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Realschule erfolgt nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens, und die Zusagen werden voraussichtlich Ende Mai 2026 verschickt. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Weitere Details zur Schulanmeldung, einschließlich Fristen und Vorgaben, finden Sie auch auf der Webseite eltern-held.de.
Besondere Regelungen zur Schulfähigkeit
Ein weiterer Punkt, den Eltern beachten sollten, ist die Regelung zu “Kann-Kindern”. Diese Kinder sind am offiziellen Stichtag zur Einschulung noch nicht 6 Jahre alt, können jedoch auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzungen hierfür sind ein entsprechender Antrag sowie der Nachweis der Schulfähigkeit des Kindes, was körperliche, geistige und soziale Aspekte umfasst. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft in der Regel die Schulleitung der Grundschule, häufig nach einem persönlichen Gespräch mit dem Kind und einer ärztlichen Schuleingangsuntersuchung. Diese Untersuchungen sind Pflicht und umfassen verschiedene Entwicklungsbereiche, darunter die motorische, kognitive und sprachliche Entwicklung.
Informationen zu Einschulungsterminen und Stichtagen sind bei den Ministerien der Bundesländer, Grundschulen und anderen zuständigen Stellen erhältlich. In Baden-Württemberg ist der Stichtag für die Einschulung der 30. Juni.
Für weitere Informationen zur Einschulung und den relevanten Fristen besuchen Sie bitte auch die Seite bildungsserver.de.