In Baden-Württemberg gibt es keine einheitliche Regelung für „Hitzefrei“, was es den Schulen überlässt, auf die hohen Temperaturen im Sommer zu reagieren. Das Kultusministerium empfiehlt, ab einer Temperatur von 25 Grad Celsius den Unterricht ab der sechsten Stunde ausfallen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Hitze ab 11 Uhr ansteigt, wie Schwäbische.de berichtet.

An der Johann-Andreas-Rauch-Realschule (JARR) beispielsweise fiel der Nachmittagsunterricht am Montag aus, obwohl eine Betreuung für Schüler, die nicht nach Hause gehen konnten, bereitgestellt wurde. Am Dienstag durften Fünf- und Sechstklässler im Erweiterungsbau nach dem Mittag nach Hause gehen. Die Schulleitungen sind angehalten, sich untereinander abzustimmen, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten.

Regeln und Empfehlungen

Während an allgemeinbildenden Schulen die Regelungen für „Hitzefrei“ variieren, ist es an Grundschulen weniger relevant, da der Nachmittagsunterricht hier selten stattfindet. Gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums in Nordrhein-Westfalen, die ähnliche Grundsätze haben, sollte die Entscheidung über „Hitzefrei“ auch hier von der Schulleitung getroffen werden. Grundschüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Rücksprache mit den Eltern früher entlassen werden, wenn die Temperaturen dies rechtfertigen. Zudem wird empfohlen, Klassenarbeiten bei hohen Temperaturen zu vermeiden, um die Schülerinnen und Schüler nicht übermäßig zu belasten. Diese Punkte werden unter anderem in den Rahmenbedingungen des Schulministeriums NRW thematisiert.

An der Gemeinschaftsschule (GMS) können Lehrer bei Temperaturen von 25 Grad Celsius um 10 Uhr entscheiden, den Unterricht bis spätestens 12 Uhr zu beenden. Hier erfolgt die Bekanntgabe per Sprechanlage. Während die Kernzeitbetreuung in den Grundschulen bis 16 Uhr sichergestellt ist, müssen in der Sekundarstufe zusätzliche Betreuungsangebote bereitgestellt werden. Dies spiegelt sich auch in den Vorgaben des Kultusministeriums wider, das vorschlägt, lokale Gegebenheiten bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Besondere Situationen an Gymnasien und in Berufsfachschulen

An Gymnasium Rupert-Neß (RNG) fiel der Unterricht am Montag und Dienstag ganz aus, bedingt durch mündliche Abiturprüfungen. Am Mittwoch entschieden die Verantwortlichen, ab 12 Uhr „Hitzefrei“ für alle Klassenstufen bis auf die Abiturienten zu gewähren. Schüler der Unterstufe, die nicht betreut werden können, dürfen auf dem Schulgelände bleiben.

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Im Gegensatz dazu ist „Hitzefrei“ an beruflichen Schulen nicht vorgesehen. Der Leiter des Beruflichen Schulzentrums Wangen, Patrick Well, betont, dass die Schüler auch unter schwierigen Bedingungen ihre Leistungen erbringen müssen. Zudem gilt im Ausbildungsbetrieb, dass angehende Fachkräfte Gehalt von ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten, während der Unterricht als Arbeitszeit zählt.

Die Handhabung von „Hitzefrei“ in den verschiedenen Schularten verdeutlicht die Diversität der Regelungen und die Herausforderung, die sowohl Schulleitungen als auch Schüler unter dem Druck extremer Temperaturen meistern müssen. Die Maßnahmen sind offenbar notwendig, um der Gesundheit der Schüler Rechnung zu tragen und möglichst gerechte Bedingungen zu schaffen.

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