Zum 1. Juli 2025 wird das Regierungspräsidium Stuttgart eine umfangreiche Neustrukturierung in der Luftverkehrs- und Luftsicherheitsverwaltung einführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsprozesse zu optimieren und das Fachwissen gezielt zu bündeln. Aus dem bisherigen Referat 46.2 „Luftverkehr und Luftsicherheit“ entstehen zwei eigenständige Referate: 46.2 „Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb“ sowie 46.3 „Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen“.

Seit der Konzentration der Luftverkehrs- und Luftsicherheitsverwaltung im Jahr 2017 im Referat 46.2 hat sich der Aufgabenbereich erheblich gewandelt. Das neue Referat 46.2 ist unter anderem für die Regulierung des Luftverkehrs, die Zulassung von Luftfahrtpersonal sowie die Überwachung der Luftfahrtbetriebe und -plätze zuständig. Mit über 15.000 Lizenzen für Privatpilotinnen und -piloten sowie Aufsicht über 40 Flugschulen und mehr als 230 genehmigten Flugplätzen in Baden-Württemberg hat das Referat eine zentrale Rolle in der Luftfahrtlandschaft des Landes.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben des neuen Referats 46.2 umfassen:

  • Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal
  • Genehmigung und Beaufsichtigung von sieben Luftfahrtunternehmen
  • Erteilung von rund 860 Zustimmungen zu Genehmigungen von Bauwerken und Luftfahrthindernissen jährlich
  • Genehmigung von etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen pro Jahr
  • Genehmigung von circa 270 Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze jährlich

Das Referat 46.3 beschäftigt sich vor allem mit den Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Diese sind für Personen, die Zugang zu Sicherheitsbereichen von Flugplätzen haben, unerlässlich und sind eine Voraussetzung für den Erhalt einer Zugangsberechtigung. Jährlich werden zwischen 14.000 und 20.000 Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bearbeitet, wobei 2024 fast eine Million Passagiere kontrolliert wurden.

Bedeutung der Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung dient dazu festzustellen, dass keine Gefahren für die Sicherheit im Luftverkehr ausgehen. Sie umfasst unter anderem die Prüfung von Angaben zur Person, Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten der letzten fünf Jahre sowie Wohnsitze der letzten zehn Jahre. Auch das Strafregister wird überprüft, um sicherzustellen, dass keine schwerwiegenden Verurteilungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten. Das Verfahren muss über den Arbeitgeber und den Flughafenbetreiber eingereicht werden, wobei die Kosten in der Regel vom Arbeitgeber getragen werden.

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Die Neustrukturierung und die damit verbundenen Veränderungen sind insofern von Bedeutung, als sie darauf abzielen, die Prozesse zu verbessern und die Sicherheit in der Luftfahrt für alle Beteiligten zu erhöhen. Diese Reorganisation wird die zentralen Themen Luftverkehr, rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsüberprüfung in der Luftfahrtverwaltung effizienter gestalten.

Weitere Informationen zur Neustrukturierung finden sich in dem Artikel auf rp.baden-wuerttemberg.de sowie zur Zuverlässigkeitsüberprüfung auf verwaltungsportal.hessen.de.

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