Am 16. Oktober 2025 wurde ein Bürgerbegehren zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Teilgebiet A2 von Stuttgart-Rosenstein offiziell an die Stadt Stuttgart übergeben. Dieses Vorhaben beschäftigt die Bürger und Behörden der Stadt, da es erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige städtebauliche Entwicklung und die Schaffung von Wohnraum im Zentrum hat. Der Beschluss wurde am 15. Juli 2025 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats gefasst, mit einer Mehrheit von 16 Ja- zu 3 Nein-Stimmen, wie stuttgart.de berichtet.

Das geplante Europaquartier soll bis zu 1.670 Wohnungen bieten, wobei mindestens die Hälfte als geförderter Wohnraum vorgesehen ist. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen diese Bebauung und fordert stattdessen eine alternative Verwendung der Flächen. Diese befinden sich im städtischen Eigentum, sind jedoch eisenbahnrechtlich gewidmet. Die Stadt wird erst nach der Inbetriebnahme des zukünftigen Bahnhofs durch die Deutsche Bahn auf die Flächen zugreifen können, nachdem die oberirdischen Gleisanlagen des Kopfbahnhofs zurückgebaut sind.

Umwelt und Stadtentwicklung im Fokus

Die Planungen im Rahmen des Bürgerbegehrens umfassen neben der Wohnraumfrage auch andere wichtige Themen, die von den Stuttgarter Bürgern geäußert wurden. Hierzu gehören auch Bedürfnisse nach Sportflächen, Spielplätzen, Arbeitsstätten und die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen. Die städtischen Behörden haben die Umwelt- und Klimafolgen der Bebauung untersucht, um die verschiedenen Bedarfe in Einklang zu bringen, so rosenstein-stuttgart.de.

Der Rahmenplan für das Teilgebiet A2 zeichnet sich durch eine klare Höhenbegrenzung der Bebauung und eine Ausrichtung auf minimale Flächenversiegelung sowie starke Durchgrünung aus. Der Ansatz verfolgt das Ziel, die städtebauliche Entwicklung mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf Klima und Umwelt zu gestalten. Diese innovative Herangehensweise wurde im Jahr 2023 mit dem Sonderpreis „Klimaanpassung gestalten“ beim Deutschen Städtebaupreis gewürdigt.

Ein positiver Bürgerentscheid könnte dazu führen, dass die Stadt die brachliegende Fläche nicht bebaut. Dennoch wird es klar betont, dass der Bürgerentscheid nicht über die Außerbetriebnahme des Kopfbahnhofs, die Streckenführung der Gäubahn oder den Rückbau der Gleise entscheiden kann. Im Mittelpunkt stehen ausschließlich die Aufstellung des Bebauungsplans und die Wünsche der Bürger.

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