Das Landratsamt Waiblingen hat mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Rems-Murr-Kreis untersagt. Dieses Verbot betrifft alle Arten der Wasserentnahme, einschließlich Bächen, Flüssen und Seen. Der Grund für diese drastische Maßnahme sind die aktuell extrem niedrigen Pegelstände, die auf eine lange Phase unzureichenden Niederschlags zurückzuführen sind. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind nicht nur vom Wasserholen mit Eimern oder Gießkanne betroffen, sondern auch vom Gießen ihrer Blumen mit Wasser aus diesen Gewässern. Die Allgemeinverfügung bleibt bis auf Weiteres in Kraft, und weitere Maßnahmen könnten folgen, sollte sich die Situation weiter verschlechtern, so zvw.de.

Bis zum 30. September 2023 dürfen keine Wasserentnahmen aus natürlichen Gewässern vorgenommen werden. Dies schließt die private Nutzung wie das Gießen von Pflanzen explizit ein. Auch die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen und Quellen ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Viele Feuchtgebiete des Kreises führen derzeit nur sehr wenig Wasser und einige sind bereits vollständig ausgetrocknet. Die Pegelstände befinden sich größtenteils auf oder unter dem Niveau des mittleren Niedrigwassers, was die Dringlichkeit dieser Verordnung verdeutlicht, so berichten unter anderem die Behörden auf ihrer offiziellen Seite, rems-murr-kreis.de.

Schutz der Gewässer und Natur

Die zugrunde liegende Motivation für das Verbot ist der Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt sowie der Gewässerökologie und des gesamten Wasserhaushalts im Rems-Murr-Kreis. Das Landratsamt informiert weiter, dass Handentnahmen von Wasser mit Eimer oder einer Gießkanne aus Gewässern bis Ende September nicht zulässig sind. Für spezielle Wasserentnahmegenehmigungen, die mittels Pumpen vorgenommen werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Selbst in diesem Fall dürfen Inhaber von Erlaubnissen maximal 50 Prozent der zuvor genehmigten Menge entnehmen.

Einzige Ausnahmen von diesen strengen Regelungen gelten für Landwirte und Personen, die in ihren Genehmigungen spezifische Regelungen oder Ausnahmegenehmigungen haben. Angesichts der akuten Wasserknappheit sollten alle Betroffenen entsprechend umdenken und alternative Möglichkeiten der Wasserversorgung in Betracht ziehen.

Für Interessierte ist der vollständige Text der Allgemeinverfügung auf der Website des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis einsehbar. Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, sich verantwortungsvoll und rücksichtsvoll zu verhalten, um die Natur und ihre Ressourcen zu schützen.

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