In Beuren, einem charmanten Ort in Stuttgart, steht eine bedeutende Entscheidung des Gemeinderats bevor: Ab dem 1. Januar 2027 sollen sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer angehoben werden. Das hat man sich nicht einfach so ausgedacht – die Einschätzung der Gemeindeverwaltung hat hier eine große Rolle gespielt. Eine Einführung der sogenannten Grundsteuer C, die unbebaute, baureife Grundstücke betreffen würde, ist jedoch vorerst vom Tisch. Interessanterweise nennt die Verwaltung als Gründe gegen diese Einführung den hohen Verwaltungsaufwand und die noch offenen Fragen zur Rechtsprechung. Man könnte sagen, das Ganze hat noch etwas an Charme zu gewinnen.

Die Grundsteuer C würde einen gesonderten Hebesatz für unbebaute Grundstücke darstellen – aber die Verwaltung scheint sich in dieser Hinsicht noch nicht ganz sicher zu sein. Vielleicht ist es auch ein bisschen wie beim Kochen: Manchmal braucht es Zeit, um die richtigen Zutaten zusammenzubringen, ohne dass es gleich anbrennt.

Details zur Grundsteuer

Wenn in Beuren ein grundsteuerpflichtiges Grundstück verkauft wird, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Das Finanzamt kümmert sich um die Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags, und zwar automatisch für den neuen Eigentümer – das geschieht ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Eigentumswechsel. Und ja, da gibt es auch keine Ausnahmen: Selbst wenn im Kaufvertrag Vereinbarungen über die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen getroffen werden, hat das keine Auswirkung auf die Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde. Das ist ein bisschen wie in einer Beziehung – Absprachen sind schön und gut, aber am Ende zählt das, was schriftlich steht.

Es gibt allerdings auch Grundstücke, die von der Grundsteuer befreit sind, wie etwa solche, die im Besitz von Religionsgesellschaften sind und für religiöse Zwecke genutzt werden. Das führt uns zurück zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Grundstücksbewertung als verfassungswidrig einstufte. Die Einheitswerte, die seit 1964 in Westdeutschland und seit 1935 in Ostdeutschland gelten, sind einfach nicht mehr zeitgemäß.

Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen

Im Rahmen einer umfassenden Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, wird die Grundsteuer nicht mehr nach diesen veralteten Einheitswerten berechnet. Stattdessen kommen neue Grundsteuerwerte ins Spiel. Diese werden von den Finanzämtern erstmals zum 1. Januar 2022 festgelegt. In Baden-Württemberg wurde bereits ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, das ein modifiziertes Bodenwertmodell vorsieht. Man könnte sagen, hier wird ein neues Kapitel aufgeschlagen, das sowohl Grundstücksfläche als auch Bodenrichtwert berücksichtigt. Klingt nach einer soliden Grundlage, um die Dinge etwas fairer zu gestalten.

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Die Anwendung der Grundsteuer C, die ab 2025 für unbebaute, baureife Grundstücke gilt, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Das bedeutet, dass einige Gemeinden vielleicht schneller handeln als andere, um Eigentümer zur Bebauung ihrer Grundstücke zu bewegen und somit zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Ein bisschen wie das Sprichwort: Der frühe Vogel fängt den Wurm – oder in diesem Fall, das Bauland.

Die Kommunen müssen bei der Einführung der Grundsteuer C in einer Allgemeinverfügung ihre städtebaulichen Gründe darlegen und das betroffene Gebiet benennen. Das ist nicht nur ein hohes Gut, sondern auch eine Menge Arbeit. Aber seien wir ehrlich, wenn man bedenkt, wie dringend zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, ist das vielleicht ein kleiner Preis für eine große Wirkung.